✨HOLZHAUSENVIERTEL - TRAUMHAFTE ALTBAUWOHNUNG MIT PARKETT, EBK UND BALKON

60322 Frankfurt

Objekt-ID:154734178#8EjxKv

2.800 €

Kaltmiete

Objektdaten

Preise

Kaltmiete

2.800 €

Nebenkosten

420 €

Heizkosten in NK. enthalten

Ja

Kaution

7000

Informationen

Verfügbar ab

nach Absprache

Provisionspflichtig

Haustiere erlaubt

Flächen

Wohnfläche

ca. 158 m²

Zimmer

5

Zustand und Bauart

Baujahr

1912

Unterkellert

Ja

Räume, Flure und Etagen

Etagen

4

Schlafzimmer

3

Badezimmer

1

Terrassen

1

Ausstattung

Küche

Einbauküche

Gäste-WC

Gartennutzung

Beschreibung

Einzigartige Altbauwohnung im Hochparterre Willkommen in einer Wohnung, die in Stil und Charakter ihresgleichen sucht! Diese hervorragend geschnittene Altbauetage im Hochparterre verbindet die Vorzüge urbanen Wohnens mit dem Charme eines modernen Gründerzeithauses. Die großzügigen Räume bestechen durch hohe Decken und elegante Flügeltüren, die den authentischen Altbaucharakter unterstreichen und gleichzeitig modernen Komfort bieten. Mit fünf Zimmern bietet die Wohnung viel Platz für individuelle Gestaltung und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Die harmonische Ausstattung und das stilvolle Ambiente machen dieses Angebot zu einem echten Schmuckstück, das besonders Altbauliebhaber begeistern wird. Leben Sie im begehrten Holzhausenviertel und genießen Sie das besondere Flair und die Annehmlichkeiten dieser einzigartigen Wohnung!

Ausstattung

Massiv-Parkett: Hochwertig, stilvoll und langlebig Einbauküche: Modern integriert, viel Stauraum und Platz zum Kochen Hohe Decken & Flügeltüren: Großzügiges, elegantes Raumgefühl Balkon (ca. 3,5 m²): Vom Schlafzimmer zugänglich, ideal zum Entspannen Tageslichtbad & Gäste-WC: Helle, freundliche Bäder für Komfort Gegensprechanlage: Sicherheit und Komfort Keller: Praktischer Stauraum

Sonstiges

Alle Objektdaten beruhen auf Angaben des Vermieters. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann BAUMANN IMMOBILIEN nicht übernehmen.

Grundrisse

Energieausweis

Baujahr

1912

Energieausweis

laut Gesetz nicht erforderlich